Rechtsvorschrift
blueball.gif (104 Byte) Verordnung über die Facharbeiterberufe
vom 21.12.
1984 (GBl. I 1985 Nr.4 S. 25)

Geltungsbereich

Grundsätze

Systematik der Facharbeiterberufe

Voraussetzungen für die Ausbildung in einem Facharbeiterberuf

Verantwortung und Aufgaben des Staatssekretariats für Berufsbildung

Verantwortung und Aufgaben der Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane

Aufgaben der für Facharbeiterberufe verantwortlichen Organe

Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums für Kultur und der Betriebe der polygrafischen Industrie

Durchführungsbestimmungen

Schlußbestimmungen

Zur Weiterentwicklung der Facharbeiterberufe und zur weiteren Ausgestaltung ihres Inhalts und Profils entsprechend den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgendes verordnet:

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung legt die Grundsätze über den Facharbeiterberuf fest und regelt die Aufgaben und die Verantwortung bei der Weiterentwicklung des Inhalts und des Profils der Facharbeiterberufe, in denen eine Ausbildung erfolgt, sowie bei der Erarbeitung der erforderlichen Ausbildungsdokumente und die Voraussetzungen für die Ausbildung in einem Facharbeiterberuf.

(2) Diese Verordnung gilt für

  • Staatsorgane,
  • Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt),
  • Bürger.

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