Rechtsvorschrift | ||
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Verordnung
über die Facharbeiterberufe vom 21.12.1984 (GBl. I 1985 Nr.4 S. 25) |
Geltungsbereich
Systematik der Facharbeiterberufe Voraussetzungen für die Ausbildung in einem Facharbeiterberuf Verantwortung und Aufgaben des Staatssekretariats für Berufsbildung Verantwortung und Aufgaben der Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane Aufgaben der für Facharbeiterberufe verantwortlichen Organe Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums für Kultur und der Betriebe der polygrafischen Industrie |
Zur Weiterentwicklung der
Facharbeiterberufe und zur weiteren Ausgestaltung ihres Inhalts und Profils entsprechend
den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen wird in Übereinstimmung
mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der
Freien Deutschen Jugend folgendes verordnet:
(1) Diese Verordnung legt die Grundsätze über den Facharbeiterberuf fest und regelt die Aufgaben und die Verantwortung bei der Weiterentwicklung des Inhalts und des Profils der Facharbeiterberufe, in denen eine Ausbildung erfolgt, sowie bei der Erarbeitung der erforderlichen Ausbildungsdokumente und die Voraussetzungen für die Ausbildung in einem Facharbeiterberuf. (2) Diese Verordnung gilt für
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