Rechtsvorschrift | ||
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Verordnung
über die Facharbeiterberufe vom 21.12.1984 (GBl. I 1985 Nr.4 S. 25) |
Geltungsbereich
Systematik der Facharbeiterberufe Voraussetzungen für die Ausbildung in einem Facharbeiterberuf Verantwortung und Aufgaben des Staatssekretariats für Berufsbildung Verantwortung und Aufgaben der Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane Aufgaben der für Facharbeiterberufe verantwortlichen Organe Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums für Kultur und der Betriebe der polygrafischen Industrie |
§12 Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums für Kultur und
der Betriebe der polygrafischen Industrie (1) Das Ministerium für Kultur ist für die Entwicklung der berufsbildenden Literatur verantwortlich und bestimmt den Verlag, der für die Herausgabe der berufsbildenden Literatur für den jeweiligen Facharbeiterberuf zuständig ist. (2) Das Ministerium für Kultur gewährleistet die Entwicklung und Herausgabe der erforderlichen berufsbildenden Literatur durch die Verlage. Es sichert durch Anleitung und Kontrolle, daß die Verlage den zentralen Staatsorganen die Manuskripte der berufsbildenden Literatur zur Verbindlichkeitserklärung übergeben und die Produktion vertraglich mit. der polygrafischen Industrie binden. (3) Die Betriebe der polygrafischen Industrie sind auf der Grundlage der mit dem Ministerium für Kultur abgestimmten Pläne für die termin- und bedarfsgerechte Produktion der berufsbildenden Literatur verantwortlich. |